Ein klarer Rahmen. Platz für Ihren Weg.

Hier erfahren Sie, wie eine Therapie beginnen kann und was bei der Finanzierung in der Schweiz wichtig ist.

Von der ersten Frage bis zum Abschluss

  1. Kontaktaufnahme

    Am Telefon oder per kurzer E-Mail klären wir, ob das Angebot zu Ihrem Anliegen passt und ob ein Termin möglich ist. Sensible Details gehören ins persönliche Gespräch.

  2. Erstgespräch

    Sie berichten, was Sie belastet. Wir besprechen Erwartungen, Fragen, Vertraulichkeit und den organisatorischen Rahmen. Sie müssen sich noch nicht für eine Therapie entscheiden.

  3. Gemeinsame Zielklärung

    Wir verständigen uns darauf, was sich verändern soll und wie wir arbeiten möchten. Ziele dürfen sich im Verlauf verändern.

  4. Therapie

    Wir arbeiten an den vereinbarten Themen und reflektieren gemeinsam, was hilfreich ist. Häufigkeit und Dauer richten sich nach dem Bedarf und den Rahmenbedingungen.

  5. Abschluss

    Wir schauen auf das Erarbeitete zurück, besprechen hilfreiche Strategien für den Alltag und planen den Abschluss möglichst gemeinsam.

Grundversicherung: das Anordnungsmodell

Seit dem 1. Juli 2022 kann psychologische Psychotherapie bei zugelassenen Fachpersonen über die obligatorische Grundversicherung (KVG) abgerechnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und eine ärztliche Anordnung vorliegen. Eine entsprechend berechtigte Hausärztin, ein Hausarzt oder eine psychiatrische Fachperson kann die Anordnung ausstellen.

Eine Anordnung umfasst höchstens 15 Sitzungen. Nach einem Austausch zwischen der anordnenden und der behandelnden Fachperson ist eine zweite Anordnung für bis zu 15 weitere Sitzungen möglich.

Für eine Fortsetzung nach insgesamt 30 Sitzungen braucht es vorher eine Kostengutsprache der Krankenkasse. Dazu ist ein Bericht zuhanden des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin erforderlich; je nach Situation ist eine psychiatrische Beurteilung einzubeziehen. Die behandelnden Fachpersonen koordinieren die notwendigen Schritte.

Franchise und Selbstbehalt gelten wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung. Die Abrechnung erfolgt gemäss geltendem Tarif. Ihre Krankenkasse und die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt erklären Ihnen, was in Ihrer Situation gilt.

Anordnungsmodell beim Bundesamt für Gesundheit nachlesen

Selbstzahlung & Zusatzversicherung

Eine Selbstzahlung ist möglich. Ob eine Zusatzversicherung Leistungen übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag und den Anerkennungsbedingungen ab. Klären Sie eine mögliche Beteiligung vor Beginn direkt mit Ihrer Versicherung. Eine Zusage wird hier nicht vorausgesetzt.

Wenn Sie einen Termin absagen müssen

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. So kann die Zeit anderweitig genutzt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen können privat zu tragende Ausfallkosten entstehen; die genaue Regelung wird vor Therapiebeginn besprochen. Solche Kosten werden nicht als durchgeführte Therapie der Grundversicherung verrechnet.

Sie müssen nicht alles schon in Worte fassen können.

Für eine erste Kontaktaufnahme reicht es, Ihren Namen und eine Rückrufmöglichkeit zu hinterlassen. Bitte senden Sie keine Gesundheitsinformationen per E-Mail.

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