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Psychotherapie und Krankenkasse in der Schweiz

Anordnung, Grundversicherung, Franchise: ein verständlicher Überblick, damit Sie die Finanzierung früh klären können.

Kosten früh ansprechen ist sinnvoll

Wer Unterstützung sucht, möchte oft zuerst wissen, ob ein Angebot fachlich passt. Gleichzeitig können finanzielle Fragen viel Unsicherheit auslösen. Sie dürfen diese Fragen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme stellen. Eine klare Auskunft zur Abrechnung hilft Ihnen, eine Entscheidung zu treffen. Sie müssen Ihre finanzielle Situation dafür nicht ausführlich begründen und sollten eine Kostenübernahme nicht allein aus einer allgemeinen Website-Angabe ableiten.

In der Schweiz kommen je nach Situation die obligatorische Grundversicherung, eine Zusatzversicherung oder Selbstzahlung infrage. Diese Wege haben unterschiedliche Voraussetzungen. Wichtig ist deshalb, vor Behandlungsbeginn zu klären, wie die konkrete Leistung bei der konkreten Fachperson abgerechnet wird. Die folgenden Informationen geben eine Orientierung. Eine persönliche Deckungsprüfung durch Ihre Versicherung ersetzen sie nicht.

Was mit dem Anordnungsmodell gemeint ist

Seit dem 1. Juli 2022 können entsprechend zugelassene psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter den gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Dazu gehört eine ärztliche Anordnung. Sie kann beispielsweise von einer dazu berechtigten Hausärztin, einem Hausarzt oder einer psychiatrischen Fachperson ausgestellt werden. Nicht jede ärztliche Fachrichtung hat für reguläre Anordnungen dieselben Befugnisse; Ihre Arztpraxis kann Ihnen dazu Auskunft geben.

Eine Anordnung ist also mehr als eine unverbindliche Empfehlung, einmal ein Gespräch zu führen. Klären Sie mit der psychotherapeutischen Praxis, welche Unterlagen sie benötigt und ob ihre Zulassung für die Abrechnung über die Grundversicherung vorliegt. Bei dieser Website handelt es sich um eine fiktive Demo. Die dargestellte Therapeutin ist keine tatsächlich zugelassene Leistungserbringerin, und es werden keine realen Leistungen abgerechnet.

Die Schritte mit 15 und 30 Sitzungen

Eine reguläre Anordnung umfasst höchstens 15 Sitzungen. Soll die Behandlung fortgesetzt werden, tauschen sich die behandelnde psychotherapeutische und die anordnende ärztliche Fachperson aus. Anschliessend kann eine zweite Anordnung für bis zu 15 weitere Sitzungen ausgestellt werden. Die Anzahl beschreibt einen administrativen Rahmen. Sie sagt nicht, wie viele Gespräche Sie persönlich benötigen oder welches Ergebnis Sie erwarten können.

Für die Fortsetzung nach insgesamt 30 Sitzungen ist vorher eine Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich. Dafür braucht es einen Bericht zuhanden ihres Vertrauensarztes oder ihrer Vertrauensärztin. Je nach Ausgangslage ist eine psychiatrische Beurteilung einzubeziehen. Fragen Sie rechtzeitig, wer diese Schritte koordiniert und ob bereits eine Entscheidung vorliegt. Warten Sie nicht bis zur nächsten Rechnung, um eine noch offene Bewilligung zu bemerken.

Übernommen bedeutet nicht immer kostenlos

Auch bei einer versicherten Leistung gelten grundsätzlich Franchise und Selbstbehalt. Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Sie zunächst selbst tragen. Der Selbstbehalt ist Ihre weitere Beteiligung an gedeckten Kosten nach den geltenden Regeln. Wie viel Sie im laufenden Jahr bereits bezahlt haben, beeinflusst deshalb Ihre verbleibende Belastung. Ihre Versicherung kann Ihnen den aktuellen Stand erklären.

Die Praxis rechnet gemäss geltendem Tarif ab. Dieser Artikel nennt bewusst keine Frankenbeträge, weil daraus keine zuverlässige persönliche Kostenprognose entstehen würde. Bitten Sie um eine Erklärung, welche Leistungen abgerechnet werden und wie die Rechnungsstellung erfolgt. Wenn Sie ein bestimmtes Versicherungsmodell gewählt haben, klären Sie zudem dessen Vorgaben für den ersten Kontakt und die Behandlung. Die richtige Anlaufstelle ist Ihre Krankenkasse.

Zusatzversicherung und Selbstzahlung unterscheiden

Eine Zusatzversicherung übernimmt Psychotherapie nicht automatisch. Entscheidend sind Ihr Vertrag, anerkannte Fachpersonen und die jeweiligen Leistungsbedingungen. Fragen Sie vor Beginn nach einer schriftlichen Auskunft, wenn die Deckung für Ihre Entscheidung wichtig ist. Eine allgemeine Aussage, eine Praxis sei «anerkannt», beantwortet noch nicht, ob Ihre eigene Zusatzversicherung die gewünschte Leistung bezahlt. Achten Sie auch auf mögliche Begrenzungen und notwendige Unterlagen.

Bei Selbstzahlung tragen Sie die vereinbarten Kosten direkt. Lassen Sie sich den finanziellen Rahmen vorab erklären. Besprechen Sie auch, was für versäumte oder kurzfristig abgesagte Termine gilt. Ausfallkosten sind von tatsächlich erbrachter Therapie zu unterscheiden und werden nicht als durchgeführte Sitzungen der Grundversicherung verrechnet. Die konkreten Bedingungen sollten verständlich sein, bevor Sie einen verbindlichen Termin vereinbaren.

Eine kurze Liste für Ihr nächstes Telefonat

Sie können sich für das Gespräch mit Praxis, Arztpraxis oder Versicherung diese Fragen notieren:

  • Ist die Fachperson für diese Leistung zulasten der Grundversicherung zugelassen?
  • Welche Anordnung oder vorgängige Rücksprache verlangt meine Situation?
  • Wie hoch ist meine noch offene Kostenbeteiligung im laufenden Jahr?
  • Wer kümmert sich bei einer längeren Therapie um die weiteren Unterlagen?
  • Welche Bedingungen gelten bei Absagen und bei einer allfälligen Selbstzahlung?

Die offiziellen Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit zum Anordnungsmodell. Prüfen Sie die aktuelle Auskunft Ihrer Krankenkasse für den Einzelfall. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt weder eine verbindliche Versicherungszusage noch eine persönliche Abklärung oder Behandlung.

Diese Artikel dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Diagnose und ersetzen weder eine persönliche Abklärung noch eine Behandlung.

Sie müssen nicht alles schon in Worte fassen können.

Für eine erste Kontaktaufnahme reicht es, Ihren Namen und eine Rückrufmöglichkeit zu hinterlassen. Bitte senden Sie keine Gesundheitsinformationen per E-Mail.

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